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da fehlt was wichtiges: Meinungsfreiheit - such doch noch weiter!
h-a-n-d-i-c-a-p schrieb am 7. Juni 2002 um 15:16 Uhr (548x gelesen):

> Hallo!

> ich habe mir mal die Mühe gemacht und ein paar Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der BRD herauszusuchen.

> Especially for diejenigen, die anscheinend darauf abfahren, in Foren Menschen zu beleidigen, noch dazu welche, die sich nicht wehren und vielen anderen Hilfe geleistet haben wie z.B. Peter H. Kirchner.

> Nach deutschem Recht, und der Server von Paranormal steht m.W. nach in Deutschland gilt:

> § 185 Beleidigung
> Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>

> § 186 Üble Nachrede
> Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

> § 187 Verleumdung
> Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

> ............................................................

> Darüber hinaus machen sich die Leute von Paranormal der Beihilfe strafbar, wenn sie solches in ihren Foren dulden würden.

Sie machen sich aber eben auch bei anderen Handlungen strafbar, wenn ein Posting, das ohne Gesetzesbruch und ohne veröffentlichte Regeln zu verletzten, gelöscht wird.
Und dies war hier MEHRFACH der Fall.

Aber das gefällt mir gut, dass du das nochmal für die Jungen klarstellst, denn die werden sich dann hoffentlich mal überlegen, gegen mich nochmal verleumderisch oder mit übler Nachrede vorzugehen.

Suche doch bitte noch raus die Gesetzeslage über

- freie Meinungsäusserung in öffentlichen Internet-Foren (wie dieses) und Zensur ohne veröffentlichte Regeln

- Sperren von einzelnen Teilnehmern ohne Regelbruch

- Gutheissen von unterlassender Hilfeleistung

- öffentliches Gutheissen der Verbrechen von Hitler und damit zusammenhängend Wiederbetätigung.

- öffentliches Gutheissen von der Tat eines Massenmörders

mfg,

h-a-n-d-i-c-a-p

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