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verein/vorstand<
sebastian schrieb am 28. Dezember 2001 um 0:09 Uhr (526x gelesen):

kurzum, liesst man sich die vereinsseite durch, findet man viele dinge ueber viele verschiedene arten von mitgliedschaften und deren 'rechte und pflichten'.

wo genau kann ich mich ueber die rechte und pflichten des vorstandes kundig machen?
langsam aber sicher wird mir klar, dass der vorstand eine art unbalancierte praxis in recht/pflicht ausuebt. als vorstand eines vereins erwartet doch wirklich jedes mitglied, ob aktiv, foerder oder passiv, dass eine art rechenschaft und konsultation zu den verschiedenen foren erfolgen sollte im falle eines absturzes der gesamten seite.
bis dato, wurde diese (moralische) pflicht des vorstandes nicht ausguebt. im gegenteil, es erscheint nicht einmal wichtig dieses thema anzusprechen.
auszug aus der 'ressortchef' - seite:

Welche Pflichten haben Sie als Ressortchef?

* Sie müssen eine öffentliche Seite zu Ihrem Ressort veröffentlichen und betreuen.

sebastian: doch ein ressort kann doch wirklich nur produktiv betreut werden, wenn es auch produktiv vom verein/vorstand unterstuetzt wird. immerhin gehoeren doch alle ressorts/foren zu paranormal.de.


* Sie werden der Ansprechpartner/ die Ansprechpartnerin für alle an Ihrem Ressort interessierten. Diese Ansprache erfolgt in der Regel per eMail.

sebastian: eine solche ansprache kann doch wirklich nur erfolgen, wenn das ressort auch optimal funktioniert. wenn dann doch ein ausfall erfolgt, ist es nicht (rein logisch betrachtet) eine pflicht dieses thema anzusprechen ohne den versuch zu starten es still und leise unter den teppich zu kehren???

* Sie verwalten den entsprechenden Link http://www.paranormal.de/ressort per FTP und verhindern tote Links und ähnliches (leider viel Arbeit)

sebastian: ich denke ueber den arbeitsaufwand brauchen wir hier nicht mehr einzugehen, besonders nicht ueber die zusaetzliche arbeit alle forenchefs haben, wenn ein gesamtes system zusammenfaellt, ohne jegliche rechenschaft oder gar erklaerung zu erhalten.


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ebenso viel mir auf, dass hier NUR ueber die pflichten der ressortchefs dokumentiert wird. ich sehe keine passage ueber die RECHTE der ressortchefs. vielleicht sollte es oeffentlich mitgeteilt werden, dass kein ressortchef ein anrecht hat auf stellungnahme des vorstandes im falle eines kompletten systemausfalls (besonders ueber mehrere tage hinweg). das wuerde die sache doch viel klarer ausdruecken und auch in einer fairen weise alle neuen/alten chefs darauf vorbreiten, dass dieser verein/ vorstand doch wirklich ein "...verein" ist, indem sich auf infantilerweiser vor einer gewissen vorstandsmoral versteckt wird.

oh, oh, oh....sebastian





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